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Keine Angst vor dem neuen EU-Reifenlabel

Das neue EU Reifenlabel

Alles neu macht der Mai?

Nicht ganz, aber zusätzlich wurden zum 01.05.2021 zwei neue Piktogramme eingeführt, die sich auf das Fahrverhalten unter winterlichen Bedingungen bei Schnee (Schneeflockensymbol) und/oder Haftung bei Glatteis (nur für ausgewählte Pkw-Reifen) beziehen.

Das EU-Label und seine Piktogramme sollen Fahrern, Fahrzeughalter sowie Flottenmanagern dabei helfen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf reifenbezogene Verkehrssicherheit, geringere CO2 -Emissionen und höhere Kraftstoffeinsparungen zu treffen, wobei viele Punkte davon stets noch vom Fahrstil abhängig sind.

Was steht auf dem neuen EU-Reifenlabel?

Das Reifenlabel enthält leicht verständliche Piktogramme. Das Spektrum der Energieeffizienzklassen reicht von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz). Hochwertige Reifen weisen geringeren Rollwiderstand auf und benötigen daher beim Fahrzeugbetrieb weniger Energie. Damit sinken auch die Kosten für die eingesetzte Energie.

Auch die Bandbreite der Nasshaftungsklassen reicht von A (kürzester Bremsweg auf feuchten Asphalt) bis G (längster Bremsweg).
Bei der externen Geräuschentwicklung umfasst die Einstufung die Klassen A (geräuschärmer) und B (mehr Außenlärm). Geräuschpegel, die zuvor Klasse C entsprachen, sind nicht mehr zulässig. Davon zu unterscheiden ist das Reifeninnengeräusch, das über die Felgen ins Fahrzeuginnere übertragen wird.

Das Piktogramm für die Haftung auf Schnee (Schneeflockensymbol) wird für Winter- und Ganzjahresreifen angegeben, die unter definierten Winterbedingungen getestet wurden und die die geforderte Leistung bei extremen Schneeverhältnissen liefern.

Das Piktogramm für die Eishaftung wird für Winterreifen mit hervorragender Eisleistung angezeigt, die durch einen definierten Eishaftungstest bestätigt wurde. Achtung: Diese Reifen sind speziell für Fahrbahnen mit Eis und hartem Schnee ausgelegt und sollten nur unter sehr strengen klimatischen Bedingungen verwendet werden. Die Verwendung von Eisgriff-Reifen unter weniger extremen Klimabedingungen könnte zu einer schlechteren Leistung führen, insbesondere in Bezug auf Nassgriff, Handling und Verschleiß.

Was bedeutet das neue EU-Reifenlabel für Reifenhändler?

Die Reifenhändler bzw. Vertriebspartner müssen sicherstellen, dass die Reifen in der Verkaufsstelle ein Reifenetikett in Form eines Aufklebers tragen, das den Anforderungen entspricht und vom Lieferanten an einer deutlich sichtbaren Stelle angebracht und vollständig lesbar ist. Ebenso muss das Produktinformationsblatt – auf Wunsch auch in gedruckter Form – verfügbar sein. Darüber hinaus müssen vor dem Verkauf eines Reifens dem Endkunden das Label gezeigt werden.

Die Händler müssen sicherstellen, dass bei jeder visuellen Werbung für einen bestimmten Reifentyp das Reifenlabel angezeigt wird. Wird in der visuellen Werbung der Preis dieses Reifentyps angegeben, muss das Reifenlabel in der Nähe der Preisangabe angebracht sein.

Bei visueller Werbung im Internet für einen bestimmten Reifentyp können die Händler das Reifenlabel in einer verschachtelten Anzeige zur Verfügung stellen. Wird in technischem Werbematerial für einen bestimmten Reifentyp die Reifenkennzeichnung abgebildet, müssen sämtliche Informationen enthalten sein. Wenn zum Verkauf angebotene Reifen zum Zeitpunkt des Verkaufs für den Endnutzer nicht sichtbar sind, muss dem Endnutzer vor dem Verkauf eine Kopie der Reifenkennzeichnung ausgehändigt werden. Bei jedem Fernabsatz muss das Reifenlabel abgebildet oder über eine frei zugängliche Website abrufbar sein. Der Endkunde muss ebenfalls ein gedrucktes Exemplar des Produktinformationsblatts anfordern können. Noch komplizierter wird es im sogenannten Fernabsatz über das Telefonmarketing. Dort müssen die Reifenhändler die Endnutzer über die einzelnen Parameter aufklären und ebenfalls erwähnen, dass man z. B. ein gedrucktes Exemplar erhalten oder auf einer frei zugänglichen Webseite einsehen kann.

Bei Reifen, die über das Internet verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, stellen die Händler sicher, dass die Reifenkennzeichnung in der Nähe der Preisangabe angebracht ist und dass das Produktinformationsblatt abgerufen werden kann. Die Größe der Reifenkennzeichnung muss so beschaffen sein, dass sie deutlich sichtbar und lesbar ist.

Das liest sich nun alles sehr drastisch, aber außer den neuen Piktogrammen und dem Wegfall des Buchstabens C bei der Geräuschentwicklung hat sich nicht eigentlich nicht viel verändert, denn die anderen Punkte waren schon Bestandteil der vorherigen EU-Verordnung.